Mitglieder des Gemeinderates Oßling
Anzahl: 13 zzgl. Bürgermeister
Vorsitzender: Bürgermeister Hans Hetmann - im Ruhestand
(Wahl des Bürgermeisters am 09.06.2013)
Wählervereinigung "Elstergrund": Hans-Jürgen Bomsdorf (2. Stellv. des Bürgermeisters), Falko Gleichner, Arnold Klotsche, Hans-Peter Knöfel, Maik Kossack, Siegmar Kubin, Siegfried Noack, Olaf Zinke
CDU: Volkmar Hentsch (1. Stellv. des Bürgermeisters), Daniel Gerber
parteilos: Ralf Sachs, Henry Nitzsche, Judith Renner
Sitzungen
Die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates Oßling finden im Versammlungsraum der Grundschule, Schulstraße 8 (über der Turnhalle) entsprechend dem vom Gemeinderat beschlossenen Sitzungsplan statt.
Ausschusssitzungen finden nach Notwendigkeit statt. Eine Terminvorgabe zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt nicht.
Sitzungstermine 2013 für den Gemeinderat Oßling:
(Ort: Versammlungsraum, Schulstraße 8, 01920 Oßling)
Januar: Mittwoch, 30.01.2013, 19.00 Uhr
Februar: Mittwoch, 27.02.2013, 19.00 Uhr
März: Mittwoch, 20.03.2013, 19.00 Uhr
April: Mittwoch, 24.04.2013, 19.30 Uhr
Mai: Mittwoch, 29.05.2013, 19.30 Uhr
Juni: Mittwoch, 19.06.2013, 19.30 Uhr
Juli: Mittwoch, 17.07.2013, 19.30 Uhr
S O M M E R P A U S E
September: Mittwoch, 18.09.2013, 19.30 Uhr
Oktober: Mittwoch, 16.10.2013, 19.00 Uhr
November: Mittwoch 13.11.2013, 19.00 Uhr
Dezember: Mittwoch, 11.12.2013, 18.00 Uhr
Ausschusssitzungen finden nach Notwendigkeit statt. Eine Terminvorgabe erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
siehe auch:
Aktuelles
Ortschaftsräte
Gemeindeverwaltung
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Der Gemeinderat (§27ff SächsGemO)
- Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.
- Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
- Der Gemeinderat überwacht die Ausführung der Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
- Der Gemeinderat besteht aus Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden.
- Die Zahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde.
- Sie beträgt bei Gemeinden mit bis zu 3000 Einwohnern 14. Durch die Hauptsatzung kann bestimmt werden, dass die Zahl der Gemeinderäte sich nach der nächsthöheren oder der nächstniederen Größengruppe richtet.
- Die Gemeinderäte werden für 5 Jahre von den Bürgern der Gemeinde und den nach §16 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO Wahlberechtigten gewählt. Wählbar in den Gemeinderat ist, wer nach §16 Abs. 1 SächsGemO wahlberechtigt zum Gemeinderat ist (Bürger der Gemeinde, d.h. jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedsstaates, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten im Gemeindegebiet wohnt).
- Die Gemeinderäte üben ihr Mandat ehrenamtlich nach dem Gesetz und ihrer freien, dem Gemeindewohl verpflichteten Überzeugung aus und sind weder an Verpflichtungen noch Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, gebunden.
- Der Gemeinderat beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Abstimmungen erfolgen in der Regel offen und Wahlen geheim.
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